Ist Windenergie in Baden-Württemberg sinnvoll?
Im Südwesten gibt es viele geeignete Standorte für die Erzeugung von Windstrom.
Baden-Württemberg gehört im Vergleich zu den nördlichen Bundesländern zu den windschwächeren Regionen. Dennoch ist Windenergie in Süddeutschland sinnvoll, denn es wurden spezielle Anlagentechnologien für diese Standorte entwickelt. Durch die hohe Leistungsfähigkeit ist somit auch an Standorten mit geringerem Windaufkommen ein effizienter und wirtschaftlicher Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) möglich.
Dies bestätigt auch die Studie der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), welche rund sechs Prozent der baden-württembergischen Landesfläche bezogen auf die Windhöffigkeit als geeignet einstuft. Die Windhöffigkeit entspricht dem durchschnittlichen Windaufkommen an einem Standort.
Der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg ist nicht nur aus technischer Sicht sinnvoll. Er ist es auch verbunden mit regionaler Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und einer dezentralen Energieinfrastruktur.
Weshalb drehen sich Windenergieanlagen trotz Wind nicht immer?
Windenergieanlagen (WEA) können aufgrund von genehmigungsrechtlichen Auflagen, Wartungsarbeiten oder Systemkapazitäten trotz ausreichender Windgeschwindigkeiten stillstehen.
Für den Betrieb von WEA gibt es meistens genehmigungsrechtliche Auflagen. Abschaltungen sind aus Gründen des Natur- und Artenschutzes vorzunehmen. So müssen WEAs bspw. während bestimmten Brut- oder Flugzeiten von Vögeln und Fledermäusen stillstehen. Zu bestimmten Tageszeiten kann es auch aufgrund des Sonnenstands und entsprechenden Schattenwurfs durch WEA auf anliegende Wohngebäude zu Abschaltungen kommen.
Für regelmäßige Wartungsarbeiten oder Reparaturen werden WEAs zusätzlich zeitweise aufgrund von Arbeitssicherheitsaspekten außer Betrieb gesetzt.
Schließlich kann auch ein Überangebot an konventionellem Strom und gleichzeitig hohem Windaufkommen zu Netzengpässen führen. Dann werden die flexiblen WEA abgeregelt, um im Stromnetz Platz für Strom aus weniger flexiblen fossilen Kraftwerken zu schaffen. Diese Problematik betrifft bislang vor allem norddeutsche Bundesländer.
Werden die Bürger*innen beim Bau von Windenergieanlagen miteinbezogen?
Von Beginn an werden Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Akteure an einem Windenergieprojekt miteinbezogen.
Die Gesetzgebung regelt die Einstufung und das Vorgehen der Öffentlichkeitsbeteiligung für jedes Windenergievorhaben. Die zuständigen Planungsbehörden begleiten diesen Prozess und sorgen für die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen.
Dabei gibt es diverse Kommunikationsformate: Beispielsweise werden Informationsveranstaltungen, Planungs-Workshops oder Vor-Ort-Besichtigungen durch die Vorhabenträger und Behörden angeboten. Wichtig ist hierbei der frühzeitige Austausch, um die Anliegen von Beginn an zu berücksichtigen um gemeinsame Lösungen zu finden.
Neben dem überaus wichtigen Dialog mit den Menschen vor Ort ist eine finanzielle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen von zentraler Bedeutung. Über Pachtzahlungen, steuerliche Einnahmen und Wertschöpfung vor Ort sowie der Möglichkeit der finanziellen Beteiligung profitieren sie von der Errichtung der Windkraftanlagen.
Auch der Vorhabenträger ist an einer transparenten Kommunikation interessiert um Akzeptanz und Vertrauen für das Projekt zu schaffen. Nur wenn alle Beteiligten rechtzeitig und kontinuierlich involviert werden, ist ein gerechtes Planungs- und Genehmigungsverfahren möglich.
Beeinflussen Windenergieanlagen die Gesundheit?
Nach aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen beeinflussen Windenergieanlagen (WEA) die Gesundheit von Menschen vor Ort nicht.
WEA erzeugen im Betrieb Schatten (optische Emissionen) und Schallemissionen (akustische Emissionen). Für beide Emissionsarten werden im Vorfeld Gutachten erstellt. Im Genehmigungsprozess werden diese herangezogen und durch die zuständigen Behörden geprüft. Erst nach gründlicher Prüfung wird der Bau einer WEA genehmigt. Zusätzlich stellen Nachmessungen im Anlagenbetrieb die Einhaltung der Vorgaben sicher.
Der Schattenwurf tritt nur unter bestimmten Witterungen und in begrenzten Zeiträumen auf. Bei zu großer Beeinträchtigung der Anwohner durch den dynamischen Schattenwurf einer rotierenden WEA (sog. "Diskoeffekt"), werden die Anlagen zeitweise abgeschaltet.
Schallemissionen sind einerseits hörbare Geräusche von angetriebenen Maschinenelementen innerhalb der WEA sowie aerodynamische Geräusche der drehenden Rotorblätter. Andererseits gibt es nicht hörbare Geräusche, den sogenannten Infraschall. Sowohl hörbarer als auch Infraschall können gemessen und hinsichtlich der gesetzlichen Grenzwerte überprüft werden. Dass der Lärm von WEA keine bedenklichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, bestätigen zahlreiche Studien (u.a. vom Deutschen Naturschutzbund). Gestützt werden diese durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg.
Welche Möglichkeiten gibt es um sich finanziell an einem Windpark zu beteiligen und lohnt sich das?
Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Angeboten zur finanziellen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Zusätzlich zu klassischen Bankprodukten (z.B. Sparbriefen und Unternehmensbeteiligungen bei Genossenschaften o.ä.) gibt es eine steigende Zahl weiterer Finanzierungsmöglichkeiten. Eine Bürgerstiftung erhält bswp. einen Teil der Umsatzerlöse zur Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen vor Ort. Gängige Beteiligungsformen sind in der Broschüre „Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen“ der Energieagentur NRW enthalten. Dort sind auch konkrete Projekte der verschiedenen Beteiligungsformen beschrieben. Grundsätzlich steigt die regionale Wertschöpfung aufgrund der finanziellen Beteiligung der Gemeinde an einem Bürgerwindpark. Dadurch bietet die finanzielle Beteiligung Vorteile für alle Parteien.