18.04.2024 | Baden-Württemberg: Windenergieausbau schwächelt weiterhin

Nur zwei neue Windenergieanlagen in den ersten drei Monaten in Betrieb gegangen, 21 Anlagen genehmigt

Der Südwesten braucht mehr Windenergieanlagen – Anlage bei Biederbach im Schwarzwald. Foto: BWE / Sandra Majer

Der Südwesten braucht mehr Windenergieanlagen – Anlage bei Biederbach im Schwarzwald. Foto: BWE / Sandra Majer

Plattform EE BW und BWE Baden-Württemberg: Jetzt sind vor allem die Kommunen am Zug

Der Ausbau der Windenergie im Südwesten geht weiterhin nur langsam voran. In den ersten drei Monaten des Jahres 2024 sind in Baden-Württemberg nur zwei Windenergieanlagen in Betrieb gegangen. Darauf weist die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW) und der BWE Baden-Württemberg hin. Bei der Zahl der Genehmigungen gibt es dagegen kleine Fortschritte: Im ersten Quartal dieses Jahres erhielten 21 Windräder eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz – dies ist eine wichtige Bedingung für die Errichtung einer Windenergieanlage. Die vorläufigen Zahlen basieren auf Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur, Stand 12. April. Insgesamt ist noch viel Luft nach oben: Um die Klimaziele zu erreichen, benötigt das Bundesland über neue 100 Windräder pro Jahr. Nun seien insbesondere die Regionalverbände und Kommunen gefordert, sagt Jürgen Scheurer, Geschäftsführer der PEE BW. Im Zuge der Regionalplanung müssen sie bis Ende September 2025 Vorrangflächen für die Windenergie ausweisen.

Aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen können sich die Zahlen noch ändern, der Trend ist jedoch mehr als klar: Der Ausbau der Windenergie im Südwesten schwächelt weiter. Im Land stehen aktuell rund 770 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rund 1,8 Gigawatt. Bis zum Jahr 2040 sind 3.000 Windräder mit einer installierten Leistung von insgesamt zwölf Gigawatt erforderlich.

Pro Jahr ist daher in den kommenden 17 Jahren eine zusätzliche Leistung von über 600 Megawatt nötig. Das entspricht mehr als 100 hochmodernen Windrädern. Zum Vergleich: Die Leistung der in den ersten drei Monaten neu errichteten zwei Anlagen beläuft sich insgesamt auf knapp zehn Megawatt.

Mehr Genehmigungen sind ein kleiner Lichtblick für den Windenergieausbau

Bei den Genehmigungen für neue Windenergieanlagen gibt es dagegen eine positive Entwicklung, wenn auch auf niedrigem Niveau. Die Genehmigungen werden von Projektentwicklern beantragt und auf Ebene der Landratsämter auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes geprüft und erteilt. Das Ergebnis: In den ersten drei Monaten des Jahres erhielten 21 Windenergieanlagen eine Genehmigung. Damit schreibt sich eine positive Entwicklung fort, die nun verstetigt werden und weiter wachsen muss. Zum Vergleich: Im Vorjahr gab es laut Marktstammdatenregister 47 Genehmigungen. 2022 waren es 41 Genehmigungen, 2021 lediglich zehn.

Zu beachten ist: Eine Genehmigung ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Errichtung einer Windenergieanlage. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem eine Vergütungszusage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Transportgenehmigungen und eine ausreichende Materialverfügbarkeit. Ein Großteil der Anlagen wird aber relativ sicher errichtet werden.

Kommunen müssen jetzt im großen Stil Windenergieanlagen errichten

Doch auch die gestiegenen Genehmigungszahlen reichen nicht aus, um die Klimaziele der Landesregierung zu erreichen. Daher braucht es hier noch mehr Tempo. Die Landesregierung hat dabei erste gute Schritte unternommen, so Jürgen Scheurer. Unter anderem hat die zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien eingerichtete Task Force bis Mitte 2023 schon viele Hürden abgebaut. So wurden etwa die Genehmigungszeiten reduziert, was sich inzwischen positiv bemerkbar macht.

Nun seien die Regionalverbände und Kommunen am Zuge. Um den Windenergieausbau im Südwesten voranzutreiben, müssen künftig mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das legt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes fest. „Die 1,8 Prozent der Fläche stellen ein Mindestwert dar. Mit Sicherheit brauchen wir deutlich mehr. Wichtig ist zudem, die windhöffigen Flächen auszuweisen“, erklärt Julia Wolf, Landesvorsitzende des Bundesverbands Windenergie in Baden-Württemberg.

Den Regionalverbänden kommt bei der Planung eine tragende Rolle zu. Sie definieren in Zusammenarbeit mit den Kommunen diese Vorranggebiete. Die ersten Anhörungen laufen derzeit, bis Ende September 2025 müssen die Flächen feststehen. „Die Kommunen sollten nun ihren Teil dazu beizutragen und die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen aktiv unterstützen, damit die Windenergie im Südwesten endlich vorankommt“, so Scheurer. Das heißt: Im großen Stil Windenergieanlagen errichten.

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