18.05.2021 | Klimaschutzgesetz und Koalitionsvertrag: Die Zeichen stehen auf Erhalt und Veränderung

Das Land Baden-Württemberg möchte „Erhalten, was uns erhält“ und dadurch mit dem großen Veränderungsdruck unserer Zeit umgehen. Dass dies kein Widerspruch ist, zeigen dezentrale Lösungen für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen.

Foto: Wasserkraftwerk Sägmühle in Bietigheim Bissingen, © D. Heilig

Foto: Wasserkraftwerk Sägmühle in Bietigheim Bissingen, © D. Heilig

Der Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU für Baden-Württemberg vermittelt den Eindruck, dass jetzt wirklich die Weichen für ein klimaneutrales Baden-Württemberg gestellt werden. Es wird auch Zeit. Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe war das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) nicht ambitioniert genug und verletzte die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen. Ein mangelnder Klimaschutz heute bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte morgen, so argumentierte das Gericht. Der Gesetzgeber hat nun nachgebessert und die Zielvorgaben fortgeschrieben.  Aber: wie die Zielvorgaben erreicht werden sollen, steht dort nicht. Das KSG ist ein reines Koordinierungsinstrument und dient nicht dazu, konkrete Instrumente oder Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele zu nennen. Die Ausgestaltung der Umsetzung hin zur Klimaneutralität muss also von anderer Stelle und auf anderer Ebene geleistet werden.

Die baden-württembergische Regierung ist nun am Zuge. Sie sollte zeigen, inwiefern sie Worten Taten folgen lässt und die Energiewende in die Realität bringt. Bisher verlief der Ausbau der Erneuerbaren Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen sehr schleppend und weder für die Stromkonsumenten noch für die Branche der Erneuerbaren Energien zufriedenstellend. Ein reines „Weiter wie bisher“ ist keine Option. Es sollte darum gehen, bereits Bestehendes auf bestmögliche Weise zu nutzen und klug mit Innovationen zu verbinden. So kann Zukunftsfähigkeit gelingen.

„Die Kleine Wasserkraft in Baden-Württemberg wollen wir als Baustein der Energiewende erhalten.“ So steht es im Koalitionsvertrag „Jetzt für Morgen – ein Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“. Damit setzt die Landesregierung ein Zeichen für Erhalt und Erneuerung.

Die Wasserkraft war der Motor der Industrialisierung und die Grundlage für den wirtschaftlichen Aufstieg in zahlreichen Regionen Deutschlands – damals in Form von Wassertriebwerken für Sägereien und Textilverarbeitung. Heute stabilisiert die Kleine Wasserkraft lokale und regionale Netze, reinigt die Flüsse von Wohlstandsmüll, hält den Grundwasserspiegel stabil, schafft Lebensräume für Vögel und Amphibien, versorgt zahlreiche Haushalte mit regenerativem Strom und sorgt an vielen Orten für die Schaffung der – seit langem nicht mehr vorhandenen – ökologischen Durchgängigkeit.


Die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg (AWK e.V.) vertritt seit 1968 die Interessen der KleinwasserkraftbetreiberInnen. Ihre etwa 500 Mitglieder sind Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kommunale Betriebe. Die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V. übt keine eigenwirtschaftliche Tätigkeit aus.

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