Im Rahmen der Veranstaltung wurden die rechtlichen Anforderungen und deren wirtschaftliche Bedeutung für Betreiber*innen vorgestellt und diskutiert. Grundlage bildete ein Rechtsgutachten, das die maßgeblichen Vorschriften sowie deren Auslegung detailliert analysiert. Eine zentrale Erkenntnis: Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit ist nicht pauschal und nicht in jedem Fall verpflichtend, sondern hängt stets von der jeweiligen ökologischen Situation vor Ort sowie der tatsächlichen Erforderlichkeit der Maßnahmen ab.
Gemeinsam mit Fachjuristinnen, Betreiberinnen und Ingenieur*innen wurden die Spielräume sowie die Zusammenhänge zwischen örtlichen Bedingungen und Maßnahmenbedarf erörtert. Die Diskussion zeigte auf, wie ökologische Anforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen verantwortungsvoll miteinander in Einklang gebracht werden können. Anwesend waren u. a. Hans‑Dieter Heilig, Vorsitzender der IGW, und Julia Neff, Geschäftsführerin der AWK.
Die Ergebnisse dieser Fachveranstaltung sind für Baden‑Württemberg ebenso relevant wie für alle anderen Bundesländer, da die rechtlichen Grundlagen bundesweit gelten. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen – insbesondere mit Blick auf wirtschaftliche Auswirkungen und mögliche Handlungsspielräume bei Anforderungen zur Durchgängigkeit.
Gutachten: Ausgangssituation und Zielsetzung, Anian Pauli, Referent Wasserkraftwerke Bayern, IHK München und Oberbayern (Download des Gutachtens als PDF)
Vorstellung Rechtsgutachten, Jakob Schoster, RA-Kanzlei Füßer & Kollegen (Download des Rechtsgutachtens als PDF)