15.03.2023 | Warum sich Photovoltaikanlagen auf dem Unternehmensdach noch mehr lohnen

Handel, Gewerbe und Industrie profitieren von günstigen Stromgestehungskosten

Vergütung für Photovoltaikanlagen auf Gewerbegebäuden im Jahr 2023

Vergütung für Photovoltaikanlagen auf Gewerbegebäuden im Jahr 2023

Photovoltaikanlagen lohnen sich nicht nur für Hauseigentümer. Auch Unternehmen aus Handel, Gewerbe und Industrie profitieren davon, günstigen und klimafreundlichen Solarstrom zu erzeugen. Sie senken damit ihre Energiekosten und bleiben wettbewerbsfähig. In den vergangenen Monaten sind die Anlagen auf dem Firmendach noch attraktiver geworden. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Die hohen Strompreise machen den Eigenverbrauch des Stroms vom Firmendach deutlich lukrativer, die höhere Vergütung für die Einspeisung in das Netz trägt nun mehr zur Wirtschaftlichkeit der Anlagen bei. Da die Stromkosten aus Photovoltaikanlagen konstant und verlässlich sind, machen sich Unternehmen mit ihnen unabhängiger von den schwankenden Strompreisen. Die bessere Treibhausgasbilanz ist ein weiterer guter Grund für eine Solarstromanlage auf dem Firmendach.

Hierzulande gibt es rund 3,5 Millionen Unternehmen, allein in Baden-Württemberg sind es knapp 500.000. Die Dächer auf ihren Büro- und Gewerbeimmobilien bieten eine enorme Fläche, um dort Solarstrom zu erzeugen. Das lohnt sich, denn gleichzeitig ist der Stromverbrauch darunter, in den Firmenhallen, Produktionsanlagen und Bürotrakten, oft enorm hoch. „Angesichts der gestiegenen Strompreise drängen sich Solarstromanlagen auf dem Unternehmensdach geradezu auf. Die Nachfrage ist in den letzten Monaten entsprechend stark angestiegen“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg.

Die Vorteile einer eigenen Solarstromanlage sind enorm

Die Photovoltaikanlagen sind wirtschaftlich attraktiv, erhöhen die Unabhängigkeit von den unkalkulierbaren Strompreisen, tragen zur Versorgungssicherheit sowie einem guten Image bei und sind ein zentraler Baustein für die erforderliche Klimaneutralität der Firmen. Eine mittelgroße Anlage auf Gewerbeimmobilien oder kommunalen Gebäuden mit 300 Kilowatt installierter Leistung vermeidet rund 190 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr. Anlagen auf Industriedächern mit 900 Kilowatt installierter Leistung schaffen jährlich 560 Tonnen – das ist so viel, wie 45.000 Buchen pro Jahr an CO2 binden.

Hohe Strompreise steigern den Gewinn beim Eigenverbrauch

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, warum der Betrieb von Photovoltaikanlagen besonders wirtschaftlich ist. Für eine gewerbliche Aufdachanlage in der Größenordnung von 300 bis 900 Kilowatt installierte Leistung fallen derzeit Kosten von rund 1.000 bis 1.200 Euro pro Kilowatt an. Der auf dem Dach erzeugte Solarstrom kostet damit rund 7 bis 9 Cent pro Kilowattstunde bei einem Betrieb über 20 Jahre. In den genannten Kosten enthalten ist der Aufwand für die Wartung und die Ausgaben für mögliche Reparaturen, die individuellen Finanzierungskosten etwa über Kredite oder Anpassungen bei der Elektroinstallation sind nicht abgebildet.

Da Firmen im Gegensatz zu Privathaushalten aufgrund von laufenden Produktionsmaschinen, Klimaanlagen, Beleuchtung und Computern tagsüber oft einen konstant hohen Strombedarf haben und die Module von 8 bis 18 Uhr Strom liefern, können die Unternehmen ohne weiteres 70 Prozent und mehr von dem eigenen Solarstrom selbst verbrauchen. Das senkt die Stromrechnung beim Versorger: Nutzt ein Gewerbeunternehmen den eigenen Solarstrom, muss es weniger Netzstrom für im Schnitt 25 Cent pro Kilowattstunde kaufen. Pro selbst verbrauchter Kilowattstunde Solarstrom ergibt das einen Gewinn von rund 17 Cent. Zum Vergleich: 2021 lag der Gewinn beim Eigenverbrauch bei noch rund 8 Cent pro Kilowattstunde.

Verbesserte Vergütung für die Teileinspeisung

Vor allem der Faktor Eigenverbrauch führt dazu, dass die etwas teurer gewordenen Anlagen immer noch gewinnbringend sind. Doch auch die gestiegenen Vergütungssätze tragen dazu bei: Den Teil des Solarstroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, speisen die Unternehmen in das Netz und erhalten dafür Geld. Im Juli 2022 ist die staatlich garantierte Vergütung für die Teileinspeisung, auch bei größeren Gewerbeanlagen, deutlich gestiegen. Sie bleibt bis zum 31. Januar 2024 unverändert bestehen.

Bei Anlagen über 100 Kilowatt installierter Leistung ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend. Die Grundvergütung hierfür ist der sogenannte anzulegende Wert. Dieser liegt für den Anlagenteil zwischen 100 und 1.000 Kilowatt installierter Leistung aktuell bei 6,2 Cent pro Kilowattstunde inklusive 0,4 Cent Vermarktungsprämie. Je nach Direktvermarktungsvertrag und Höhe des Börsenstrompreises können auch höhere Erlöse erzielt werden: Übersteigt der Marktwert Solar beim Börsenstrompreis die Höhe des anzulegenden Wertes, erhalten manche Betreiber die Differenz, oder einen Teil davon, zum anzulegenden Wert hinzu. Das kann sich lohnen. Der Jahresmarktwert Solar betrug im letzten Jahr 22 Cent pro Kilowattstunde. Im Januar 2023 ist er aber wieder auf etwas über 12 Cent zurückgegangen.

Auch Volleinspeisung möglich – und der Wechsel zwischen den Vergütungsarten

Entscheidet sich ein Unternehmen für eine Solarstromanlage, kann es nun auch den gesamten Solarstrom einspeisen. Bei der Volleinspeisung winken höhere staatliche Vergütungssätze als bei der Teileinspeisung: Für den Anlagenteil von 100 bis 400 Kilowatt installierter Leistung liegen sie bei 9,4 Cent pro Kilowattstunde. Für den Anlagenteil zwischen 400 und 1.000 Kilowatt gibt es immer noch 8,1 Cent – ebenfalls unverändert bis Ende Januar 2024. Die Volleinspeisung lohnt sich vor allem bei Firmen mit einem geringen Stromverbrauch. Auch hier erhöht sich der Gewinn, liegt der Börsenstrompreis einige Cent über der gesetzlichen Vergütung.

Seit diesem Jahr können die Betriebe auch flexibel zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wählen. Wer beispielsweise eine große Anlage mit Volleinspeisung hat und nun den Fuhrpark auf Elektromobilität umstellt oder seine Produktionsprozesse elektrifiziert, hat die Chance, zu jedem neuen Kalenderjahr zur Teileinspeisung zu wechseln. Der gestiegene Strombedarf kann so kostengünstig mit Solarstrom gedeckt werden.

Möglich sind auch zwei Anlagentypen auf dem Firmendach: eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. Wird der Stromverbrauch mit der Teileinspeisungsanlage optimal gedeckt und ist noch Platz auf dem Dach, rät Franz Pöter, die freie Fläche mit Solarmodulen belegen zu lassen – vor allem vor dem Hintergrund, dass die strombasierten Anwendungen in Unternehmen weiter zunehmen werden. „Investitionen in Photovoltaikanlagen sind für Unternehmen daher weiterhin eine attraktive Anschaffung“, so Pöter.

Download der Pressemitteilung des Solar Clusters BW als PDF

 

Zurück
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Diese Seite nutzt Website Tracking-Technologien von Dritten, um ihre Dienste anzubieten. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern.

Einstellungen Akzeptieren AblehnenImpressumDatenschutz